Swen Bastian (SPD): „Kompetenzänderung zur Ausrufung des Katastrophenfalls offenbart fehlende Wertschätzung“

Swen Bastian, Vorsitzender der SPD Vogelsbergkreis.
Novellierung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

VOGELSBERGKREIS. Mit Unverständnis reagiert der heimische Landtagskandidat und SPD Kreisvorsitzende Swen Bastian auf die Pläne der CDU-geführten Landesregierung, den Landkreisen als unteren Katastrophenschutzbehörden die Kompetenz zur Ausrufung des Katastrophenfalles zu entziehen.

Im Rahmen der Novellierung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) soll Paragraph 34 des HBKG eine entsprechende Änderung erfahren. „Der Anspruch an eine Novellierung muss sein, dass eine Verbesserung der Ist-Situation eintritt. Diesem Anspruch wird Innenminister Beuth (CDU) insbesondere mit der Kompetenzänderung zur Ausrufung des Katastrophenfalls nicht gerecht“, so Bastian.

Sollte das Gesetz wie vorgelegt von der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag beschlossen werden, wäre Hessen das einzige Flächenbundesland mit einer Zustimmungsregelung des Innenministeriums für den Katastrophenfall.

Wertschätzung für die gute und weitsichtige Arbeit vor Ort sei für die Landesregierung offenbar ein Fremdwort. Nur so könne man die Absicht des Innenministers verstehen, den Landkreisen durch die Gesetzesänderung ihre bisherige Kompetenz zu entziehen. Die Neufassung von § 34 HBKG sieht die gemeinsame Ausrufung des Katastrophenfalles von unterer und oberster Katastrophenschutzbehörde vor. Minister Beuth wolle damit künftig das letzte Wort haben, wann im Ernstfall für eine Region der Katastrophenfall ausgerufen wird.

„Das CDU-geführte Innenministerium spricht damit den unteren Katastrophenschutzbehörden und ihren Hilfsorganisationen Fachkenntnisse und Kompetenzen ab. Dabei sind gerade die unteren Katastrophenschutzbehörden in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren, dem DRK, der DLRG und dem THW immer verantwortungsvoll und kompetent mit ihren Aufgaben umgegangen“, so Bastian.

Der Katastrophenschutz müsse schnell funktionieren und niemand brauche neue, lange Leitungen. „Die Fachleute vor Ort können Schadensereignisse mit Augenmaß abschätzen, sind besser mit den besonderen örtlichen Gegebenheiten vertraut und können schnell entscheiden und handeln. Deshalb muss die Zuständigkeit dort angesiedelt bleiben wo sie hingehört, nämlich bei den Landkreisen“, machte Bastian deutlich.

Dies werde auch von der kommunalen Familie in Hessen so gesehen. Das Präsidium des Hessischen Landkreistages habe die geplante Änderung bereits in einem einstimmig gefassten Beschluss abgelehnt.

Von der geplanten Anhörung des Gesetzentwurfes erwarte man sich noch weitere Hinweise und Einschätzungen. Ziel der Novellierung des HBKG müsse es sein, die Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlich Tätigen und der Verantwortlichen vor Ort stets im Blick zu behalten, statt neue Wege der Zentralisierung zu beschreiten, so Bastian abschließend.