Der öffentlich-rechtliche Rundfunk passt sich an das veränderte Nutzerverhalten in der digitalen Welt an

Der Hessische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten. Die medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Angelika Löber, bewertete den Inhalt des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags als „gelungene Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.

Löber sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Besonders mit Blick auf neue Technologien und die Digitalisierung der Medien ist die Neugestaltung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags erforderlich geworden. Unter den veränderten und sich ständig weiter wandelnden Bedingungen des Internets hat gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine besondere Bedeutung. Das Nutzungsverhalten hat sich in der digitalen Welt verändert. Viele Nutzer zahlen heute Beiträge, ohne die klassischen linearen Angebote überhaupt noch in Anspruch zu nehmen.“

Die Bedeutung der Aufgabe des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks wachse stetig, da die Entwicklung der Digitalisierung der Medien, einschließlich sozialer Netzwerke, Konzentration und Monopolisierung bei Anbietern und Verbreitern von Inhalten begünstige.

Zu befürworten sei, dass im Zuge der Neugestaltung nicht nur interessantere und vielfältigere Mediatheken entstünden, sondern auch die interaktive Kommunikation und Social-Media-Nutzung beauftragt und geregelt würden und die Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio besser vernetzt seien.

„Ein für uns besonders wichtiger Punkt ist die Verbesserung der barrierefreien Gestaltung der Online-Angebote und des Zugangs zu diesen. Wir begrüßen, dass Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Telemedienangebote stärker zu berücksichtigen sind“, so Löber.