Nachfolgend die Stellungnahme von Thomas Röhrich im Wortlaut:
„Die Verärgerung außenstehender Personen über die Behandlung des eingebrachten Antrages kann ich nachvollziehen, nicht jedoch das Verhalten und die rechtliche Würdigung der antragstellenden CDU Fraktion.
Ich bekleide das Amt des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Mücke seit 8 Jahren. Ich wurde zweimal mit den Stimmen aller Gemeindevertreter/innen zum Vorsitzenden gewählt. Ich führe das Amt mit höchstem Respekt und der gebotenen Neutralität aus.
Bei der Übernahme des Ehrenamtes in der Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke haben alle gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter das Versprechen abgegeben, das Ehrenamt nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und die geltenden Gesetze einzuhalten. Die jeweiligen Rechte und Pflichten sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eindeutig festgelegt und sollten allen bekannt sein.
Als Vorsitzender der Gemeindevertretung habe ich auf die Einhaltung der Regularien während der Gemeindevertretersitzung zu achten.
Einen „Widerstreit der Interessen“ gibt es in Sitzungen der Gemeindevertretung häufiger und ist auch nichts Ehrenrühriges. In der HGO ist geregelt, dass Mitglieder, bei denen ein Interessenwiderstreit vorliegt, dies dem Vorsitzenden mitzuteilen hat. Bei Vorstandstätigkeit in einem Verein, der von einem Antrag direkt profitieren kann, ist dies der Fall. Als es z.B. um die Bürgergenossenschaft des Hallenbades ging haben sogar der Bürgermeister und andere Gemeindevertreter, die Mitglied im Aufsichtsrat und Vorstand waren, die Sitzung verlassen. Oder in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2018 als ein Mitglied der SPD-Fraktion im Vorfeld auf mich zu kam und angab, dass bei ihm, als Anwohner des Baugebiets „Flensunger Hof“, eine Interessenkollision vorliegt, wenn es um die Abstimmung zum neuen Baugebiet „Flensunger Hof II“ geht. Der Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit des Vertreters rechtssicher behandelt. Einen Aufschrei seitens der SPD-Fraktion gab es nicht.
Ich bin im Vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass Herr Dr. Heuser vor Aufruf des Tagesordnungspunktes von sich aus – wie sich dies gehört hätte, den Interessenwiderstreit mitteilt und an der Beratung zu diesem Punkt nicht teilnimmt. Dies hat er nicht getan.
Das weitere Vorgehen ist in der HGO eindeutig vorgegeben und entsprechend von mir umgesetzt worden. Auch die Abstimmung durch die Gemeindevertretung gibt die HGO vor. Eine andere Verfahrensweise war nicht möglich.
Der eigentliche Skandal liegt aus meiner Sicht darin, dass dies nicht akzeptiert wurde und ich sogar von Vertretern der CDU-Fraktion in unflätiger Weise herabgesetzt worden bin.
Dies ist von Anwesenden scheinbar nicht wahrgenommen worden.
Zur Vermeidung des Konflikts habe ich zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung sogar zweimal unterbrochen und Lösungswege aufgezeigt und den Ältestenrat einberufen. Leider hat die CDU-Fraktion nicht an den Beratungen teilgenommen.
Nach der vom Gesetz vorgegebenen Abstimmung hätte Herr Dr. Heuser zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen müssen. Da er sich geweigert hat dies zu tun, musste ich den Tagesordnungspunkt vertagen.
Wenn Sie sich die Mühe machen und den § 25 HGO ansehen, werden Sie erkennen, dass ich nicht anders handeln konnte.
Sowohl die Kommunalaufsicht als auch der Hessische Städte- und Gemeindebund teilen meine Auffassung.
Für die nächste Sitzung schlage ich vor: Herr Dr. Heuser verlässt aufgrund der festgestellten Befangenheit den Sitzungsaal, der Antrag wird von einer anderen Person vorgetragen und begründet. Nach der erfolgten Beratung wird darüber abgestimmt und Herr Dr. Heuser nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.
Unser Rechtssystem basiert darauf, dass nicht der Einzelne das Durchsetzen darf, was er für gerecht oder richtig hält, sondern die allgemeinen Regeln eingehalten werden müssen. Dies dürfte insbesondere Herrn Dr. Heuser bekannt sein.
Ich für meine Person habe nicht die Absicht, mein bei der Übernahme des Ehrenamtes in der Gemeindevertretung abgegebenes Versprechen, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, zu brechen.
Und nun frage ich Sie, wer hat den Skandal zu verantworten, wenn die aufgezeigten Lösungswege aus persönlicher Uneinsichtigkeit nicht begangen werden?
Ich durfte und konnte nicht anders handeln!“
Thomas Röhrich
Vorsitzender der Gemeindevertretung Mücke