Innenminister Beuth muss volle Transparenz herstellen und endlich aufklären

Bild: Angelika Aschenbach

Die Welt am Sonntag berichtete gestern über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, durch welches das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) dazu verurteilt wurde, der Zeitung Fragen zu geheimen Berichten des Verfassungsschutzes über die militante rechte Szene in Hessen Auskunft zu erteilen. Unter anderem wollte die Zeitung wissen, wie oft die Namen des mutmaßlichen Mörders von Dr. Walter Lübcke, Stephan E., des am Tatort des NSU-Mordes in Kassel anwesenden damaligen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas T. und dessen rechten V-Mann Benjamin G, in einer Version des Prüfberichts des LfV aus dem Jahr 2013 und in einer aus dem Jahr 2014, auftauchten. Dabei teilte der Verfassungsschutz mit, dass der Name von Stephan E. im Bericht aus dem Jahr 2013 elf Mal und 2014 kein Mal, der von Andreas T. in den beiden Versionen der Prüfberichte jeweils sechs Mal und Benjamin G. im Prüfbericht aus dem Jahr 2013 neunzehn Mal und in der Version aus dem Jahr 2014 sechs Mal erwähnt wurden.

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und Obfrau ihrer Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag, Nancy Faeser, forderte Innenminister Beuth dazu auf, vollständige Transparenz herzustellen und dies auch zügig zu tun. Faeser sagte dazu am Montag in Wiesbaden: „Es ist Inakzeptabel, dass Journalisten solche wichtigen Informationen erst einklagen müssen. Von daher begrüßen wir das Urteil ausdrücklich. Mit dem Urteil wird auch deutlich, dass die Einordnung des Vorgangs als ‚geheim‘ nach Auffassung des Veraltungsgerichts Wiesbaden nicht dafür geeignet ist, die grundrechtlich fundierte Auskunftsverpflichtung auszuschließen. Die Salami-Taktik des Innenministers im Umgang mit Rechtsextremismus geht weiter. Die nun ans Tageslicht gekommenen Informationen sind in der Hinsicht bemerkenswert, dass sich das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz beim Erstellen der Prüfberichte noch einmal mit Stephan E. befasst hat.“